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Wahl der richtigen Gesellschaftsform, GmbH- und US INCORPORATION (INC.) oder englische Limited??? Gründung. Generierung von öffentlichen Fördermitteln. Britische Limited ist keine Alternative für
deutsche Gründer
Die Vorteile: geringe
Gründungskosten, kaum Stammkapital und weniger Bürokratie
Für die Errichtung einer
Limited ist nur ein geringes Eigenkapital und kein Notarbesuch erforderlich. Mit einer minimalen Einlage ab
zwei Pfund Sterling, etwa drei €, kann eine Ltd. in Großbritannien gegründet werden. Der Firmenname ist
frei wählbar. Die britische Staatsbürgerschaft der Gesellschafter oder des notwendigen Direktors ist nicht
erforderlich.
Die Nachteile:
1. Keine Sicherheiten für
Kunden und Lieferanten
Doris Müller, Rechtsexpertin
des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bemängelt vor allem, dass der Schutz von Kunden und
Gläubigern einer Limited nicht gewährleistet ist. "Ein gewisses Eigenkapital ist nötig für eine
Existenzgründung", sagt Möller. "Man geht von 25.000 bis 30.000 € aus, die für eine GmbH notwendig sind."
Bei einer Existenzgründung nach deutschem Recht seien die Kreditinstitute eine wichtige Sicherungsinstanz. "Normalerweise gab es eine Vertrauensprüfung durch eine Bank." Diese Prüfung entfalle bei der Gründung einer Ltd.. Hinzu komme, dass Banken bei Kreditanfragen der deutschen Niederlassung einer englischen Limited naturgemäß ausgesprochen frostig reagieren. 2. Rechtslage unklar
Ein weiteres Risiko ist die
uneinheitliche Rechtsprechung zu Limited-Gründungen in Deutschland. Immer wieder kommt es vor, dass sich
Gerichte gegen die nötige Eintragung einer Ltd.-Niederlassung ins Handelsregister aussprechen. Oft
behandeln die deutschen Gerichte und Finanzämter die britische Gesellschaft zudem wie eine OHG (offene
Handelsgesellschaft), bei der die Gesellschafter unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften.
Limited-Befürworter verweisen hingegen auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof vom
9.3.1999 (Az.: C-212 /97), die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU zulässt.
3. Sie brauchen einen britischen Berater vor Ort
Gründer müssen sich ganz
genau überlegen, ob sie die bürokratischen Hürden bei der GmbH-Gründung durch eine Limited tatsächlich
umgehen. "Die Gründung und der Betrieb der Firma unterliegen britischem Recht, ein ganzes Firmenleben lang.
Das dürfen Gründer nie vergessen", warnt Wirtschaftsprüferin Ingrid Hoffmann-Scmitz aus Euskirchen.
Selbst Gründer, die perfekt
Englisch sprechen, kommen kaum ohne Berater vor Ort aus, zudem ja auch noch eine Büroadresse in
Großbritannien vorhanden sein muss. Kosten: mindestens 1.000 € pro Jahr für Büroadresse und diverse
Steuererklärungen. Wer für den notwendigen Director oder Secretary zudem Treuhänder einsetzt, muss
zusätzlich mindestens je 600 € kalkulieren.
4. Vorsicht: Mit einer Briefkastenfirma hinterziehen Sie Steuern!
Weitere Falle: Führt ein
Deutscher die Geschäfte über eine Ltd. in Großbritannien, hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland, so
handelt es sich um eine klassische Briefkastenfirma. Im Klartext: Er begeht Steuerhinterziehung - und die
ist strafbar
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