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Wahl der richtigen Gesellschaftsform, GmbH- und US INCORPORATION (INC.)  oder englische Limited???

Gründung. Generierung von öffentlichen Fördermitteln.


Britische Limited ist keine Alternative für deutsche Gründer

Die UK Limited (Ltd.) ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit der deutschen GmbH vergleichbar und in der gesamten EU als selbstständige und unselbstständige Niederlassung beim örtlichen Handelsregister eintragungsfähig. Der Hauptsitz der Firma aber befindet sich in Großbritannien.

Die Vorteile: geringe Gründungskosten, kaum Stammkapital und weniger Bürokratie
Für die Errichtung einer Limited ist nur ein geringes Eigenkapital und kein Notarbesuch erforderlich. Mit einer minimalen Einlage ab zwei Pfund Sterling, etwa drei €, kann eine Ltd. in Großbritannien gegründet werden. Der Firmenname ist frei wählbar. Die britische Staatsbürgerschaft der Gesellschafter oder des notwendigen Direktors ist nicht erforderlich.

Die Nachteile:
1. Keine Sicherheiten für Kunden und Lieferanten
Doris Müller, Rechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bemängelt vor allem, dass der Schutz von Kunden und Gläubigern einer Limited nicht gewährleistet ist. "Ein gewisses Eigenkapital ist nötig für eine Existenzgründung", sagt Möller. "Man geht von 25.000 bis 30.000 € aus, die für eine GmbH notwendig sind."

Bei einer Existenzgründung nach deutschem Recht seien die Kreditinstitute eine wichtige Sicherungsinstanz. "Normalerweise gab es eine Vertrauensprüfung durch eine Bank." Diese Prüfung entfalle bei der Gründung einer Ltd.. Hinzu komme, dass Banken bei Kreditanfragen der deutschen Niederlassung einer englischen Limited naturgemäß ausgesprochen frostig reagieren.

2. Rechtslage unklar
Ein weiteres Risiko ist die uneinheitliche Rechtsprechung zu Limited-Gründungen in Deutschland. Immer wieder kommt es vor, dass sich Gerichte gegen die nötige Eintragung einer Ltd.-Niederlassung ins Handelsregister aussprechen. Oft behandeln die deutschen Gerichte und Finanzämter die britische Gesellschaft zudem wie eine OHG (offene Handelsgesellschaft), bei der die Gesellschafter unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften. Limited-Befürworter verweisen hingegen auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof vom 9.3.1999 (Az.: C-212 /97), die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU zulässt.

3. Sie brauchen einen britischen Berater vor Ort
Gründer müssen sich ganz genau überlegen, ob sie die bürokratischen Hürden bei der GmbH-Gründung durch eine Limited tatsächlich umgehen. "Die Gründung und der Betrieb der Firma unterliegen britischem Recht, ein ganzes Firmenleben lang. Das dürfen Gründer nie vergessen", warnt Wirtschaftsprüferin Ingrid Hoffmann-Scmitz aus Euskirchen.
Selbst Gründer, die perfekt Englisch sprechen, kommen kaum ohne Berater vor Ort aus, zudem ja auch noch eine Büroadresse in Großbritannien vorhanden sein muss. Kosten: mindestens 1.000 € pro Jahr für Büroadresse und diverse Steuererklärungen. Wer für den notwendigen Director oder Secretary zudem Treuhänder einsetzt, muss zusätzlich mindestens je 600 € kalkulieren.

4. Vorsicht: Mit einer Briefkastenfirma hinterziehen Sie Steuern!
Weitere Falle: Führt ein Deutscher die Geschäfte über eine Ltd. in Großbritannien, hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland, so handelt es sich um eine klassische Briefkastenfirma. Im Klartext: Er begeht Steuerhinterziehung - und die ist strafbar

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