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Abgeltungssteuer gut für Aktionäre?Nein, eher im Gegenteil: Die Aktionäre gelten als die klaren Verlierer der
Abgeltungssteuer: „Besonders hart wird die neue Regelung langfristig orientierte
Anleger treffen, die auf substanzstarke Untenehmen setzen, die hohe Dividenden
zahlen“, beurteilt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz (DSW) die Folgen des Gesetzes. Auf viele Aktionäre, die ab 2009
in Aktien investieren, werde „eine steuerliche Mehrbelastung zukommen“, meint
auch Rüdiger von Rosen, Geschäftsführer des Deutschen Aktienistituts (DAI).
Sogar das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt zu, dass sich die Lage für
Aktionäre verschlechtert. Dem stünden aber die Entlastungen der Unternehmen
gegenüber. Und beides dürfe nicht getrennt von einander betrachtet werden. Von
den Entlastungen der deutschen Unternehmen würden die Aktionäre wiederum
mittelfristig durch höhere Ausschüttungen und Kurssteigerungen profitieren, so
das BMF. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Denn Anleger investieren
auch in ausländische Untenehmen, die von der deutschen Unternehmensteuerreform
gar nicht profitieren – für die Auslandserträge wird künftig aber auch
Abgeltungssteuer fällig.
Wichtiges zur neuen RegelungAb wann gelten die Regeln der Abgeltungssteuer in Deutschland?Die Abgeltungssteuer wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform
verabschiedet. Während sich die Besteuerung von Unternehmen grundsätzlich schon
ab 2008 ändert, greift die Abgeltungssteuer erstmals für das Steuerjahr 2009.
Was besagt eigentlich der Begriff Abgeltungssteuer?Die Abgeltungssteuer ist eine Art Quellensteuer: Banken müssen künftig von
sämtlichen Kapitalerträgen – und das sind künftig vor allem Zinsen, Dividenden,
aber auch Kursgewinne unabhängig von der Haltefrist – sofort 25 Prozent für den
Fiskus abzweigen. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers wie es der Name schon
sagt abgegolten. Er muss nicht mehr wie heute seine Kapitaleinkünfte in der
Steuererklärung angeben. Anleger mit niedrigem Einkommen und daher mit
niedrigerem Steuersatz als dem Abgeltungssatz von 25 Prozent dürfen sich aber in
Zukunft auch freiwillig vom Finanzamt veranlagen lassen. Der Fiskus führt dann
eine so genannte Günstigerprüfung durch. Nein. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent gilt künftig für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren. Dazu zählen Aktien genauso wie Fondsanteile, Anleihen oder Zertifikate, um nur einige Beispiele zu nennen. Wichtig: Gewinne aus Immobilienverkäufen fallen nicht darunter.
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