Die vier
Netzebenen: Interessenkonflikte sind vorprogrammiert

Um das ursprünglich unidirektional für den Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen ausgelegte TV-Kabel
internetfähig zu machen, muss das Kabelnetz zunächst mit Investitionen in Milliardenhöhe auf den
technologisch neuesten Stand gebracht werden. Die wichtigste Arbeit ist hier der Ausbau des so genannten
Rückkanals, der es ermöglicht, Daten nicht nur zu empfangen, sondern auch zu senden. Im Zuge dieser
Modernisierung erhöhen einige Betreiber auch die Übertragungsbandbreite der Netze von 470 MHz auf 862 MHz,
womit sie die Leistungskapazität ihrer Netze deutlich erhöhen.
Die Struktur der
vier Netzebenen

Ein Stolperstein, der dem TV-Kabel bei seiner Verwandlung zum integrierten Multimedia-Anschluss im Wege
liegt, ist seine eigene Infrastruktur. Anders als in anderen Ländern, wo der Betreiber einer Region das
gesamte Kabel von der Einleitungsstelle der Programme bis hin zum Kunden kontrolliert, ist das deutsche
Kabelnetz in vier Netzebenen unterteilt:
Ebene 1 für die
Programmproduktion (das sind die Fernseh- und Radiosender),
Ebene 2 für den
Betrieb der so genannten Kopfstationen, die die TV- und Radiosignale empfangen und weiterleiten,
Ebene 3 für die
Straßenverteiler und
Ebene 4 für die
Hausverteiler.
Diese Aufteilung, die ihren Ursprung in den medienpolitischen Verhältnissen der achtziger
Jahre hat, als die Telekom mit dem Aufbau der ersten Kabelnetze begann, behindert heute die rasche
Aufrüstung des TV-Kabelnetzes. Denn: ein solches Netzwerk muss die Netzebenen koordinieren.
Kaum ein Betreiber ist aber im Besitz sämtlicher Netzebenen. Selbst das Kabelnetz der
Telekom endete meist an der Grundstücksgrenze, den Hausanschluss besorgten Wohnungsgesellschaften,
Antennenbauer oder andere private Betreiber. Allein die Zahl kleiner und kleinster Betreiber, die sich auf
Netzebene 4 tummeln, wird auf mehrere Tausend geschätzt. Dahingegen gibt es nur wenige große Betreiber, die
eigene Kopfstationen betreiben.
Programmanbieter
und Kabelnetzbetreiber im Interessenkonflikt

Die Interessenkonflikte sind vorprogrammiert: Sie entstehen an der Schnittstelle von Netzebene 1 zu den
anderen Netzebenen, wo Programmanbieter (Netzebene 1) und Kabelbetreiber (Netzebenen 2 bis 4) sich über
Urheberrechte und Einspeisungsgebühren streiten.
Zu einer Einigung in dieser Streitfrage kam es nach langem Tauziehen erst im November
2003, als der Fachverband für Rundfunksempfang und Kabelanlagen (FRK) mit den in der VG Media
zusammengeschlossenen Privatsendern einen Rahmenvertrag zur Regelung der Urheberrechtsgebühren abschloss.
Darin sind einerseits die "Transportentgelte", die die Kabelnetzbetreiber von den Sendern für die
Durchleitung der Programme fordern dürfen, und andererseits der Prozentsatz der Kabelgebühren, die die
Netzbetreiber an die Urheberrechteinhaber abführen müssen, geregelt.
An der Schnittstelle von Netzebene 3 zu Netzebene 4 suchen große und kleine
Netzbetreiber nach geeigneten Konditionen zur Verrechnung ihrer Leistungen. Die kleinen Kabelnetz-Anbieter
(Wohnungsgesellschaften, Antennenbauer, etc.), deren eigenes Kabel nur wenige Meter vom Kundenanschluss bis
zu den großen Kabelleitungen in der Straße reicht, müssen sich hier den Vorwurf gefallen lassen, nur
Nutznießer des ehemals mit staatlichen Subventionen aufgebauten Kabelnetzes zu sein. Es wird ihnen
angekreidet, sie würden zu viel zu geringen Gebühren die Kabelnetze anzapfen, aber einen Großteil der
Kabelgebühren einstreichen - Netzebene 4 gilt als die weitaus profitabelste Netzebene.
Kabelmodem oder
Set-Top-Box: Hardware beim Endkunden

Die erforderliche Hardware beim Endkunden ist ein Kabelmodem oder eine Set-Top-Box (STB). Außerdem ist eine
handelsübliche Ethernet-Netzwerkkarte für die Verbindung zwischen dem Computer und dem Kabelmodem oder der
Set-Top-Box und ein wenig Konfigurationsarbeit in den Netzwerkeinstellungen des Betriebssystems
erforderlich.
Set-Top-Boxen sind Receiver zum Empfang von digital verbreiteten TV- und
Radio-Programmen. Neuere Generationen von Set-Top-Boxen sind jedoch weit mehr als reine Empfangsgeräte: Es
sind eigenständige Computer, die auch multimediale Zusatzdienste managen und als Internet-Terminal dienen
können.
Die Anbieter von Set-Top-Boxen hatten lange ihre jeweils eigenen Süppchen gekocht und
verschiedene Betriebssysteme bevorzugt. Im September 2001 einigten sich dann die deutschen
Programmveranstalter und Landesmedienanstalten auf die Multimedia Home Plattform (MHP) als offene
Betriebssystem-Plattform für Set-Top-Boxen.
Der Einwahlverbindung über das Telefonnetz gegenüber hat das TV-Kabelnetz den
Vorteil, dass TV-Kabel Standleitungen sind. Der Zugang ist zeitlich unbegrenzt. Kabelmodem oder Set-Top-Box
verbinden den Computer nach dem Einschalten mit dem Internet, und die Verbindung ist "always online".
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